AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Business-Räumlichkeiten

Stand: Juni 2022

 

 

1.   Allgemeines, Geltungsbereich

(1)    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle mit uns, der Nicole und Lars Bach GbR, geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von Business-Räumlichkeiten im WOANDERS sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen.

(2)    Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, die ihr mit uns schließt, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf die AGB hinweisen müssten; über Änderungen unserer AGB werden wir euch unverzüglich informieren.

(3)    Unsere AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende abweichende Bedingungen unserer Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichenden Bedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(4)     Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor unseren AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5)    Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die uns gegenüber nach Vertragsschluss abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

 

 

2.       Buchung der Business-Räumlichkeiten und Vertragsschluss

(1)    Ihr könnt die Business-Räumlichkeiten des WOANDERS entweder einmalig buchen oder in regelmäßigen Abständen bzw. zu festgelegten wiederkehrenden Terminen mieten.

(2)    Die zur Verfügung stehenden Ausstattungspakete der Räumlichkeiten, sowie angebotene Zusatzleistungen findet Ihr auf unserer Webseite unter www.woanders-darmstadt.de. Die Angebote auf unserer Webseite sind freibleibend und unverbindlich.

(3)    Über das Kontaktformular unserer Webseite oder telefonisch unter 06151 6698900  könnt Ihr unverbindlich eine Mietanfrage für die Räumlichkeiten des WOANDERS stellen.

(4)    Nach einer Anfrage erstellen wir zusammen mit euch ein verbindliches Angebot, welches unter anderen die gewünschte Mietzeit, Ausstattung, eventuelle Zusatzleistungen sowie den Preis enthält. Ein rechtswirksamer Vertrag kommt mit Annahme dieses Angebots durch Euch zustande. Nehmt Ihr das Angebot uns gegenüber nicht innerhalb von 5 Kalendertagen nach Zugang an, sind wir nicht mehr daran gebunden.

 

 

3.       Nutzung der Business-Räumlichkeiten

(1)    Die Business-Räumlichkeiten des WOANDERS können flexibel für die unterschiedlichsten Business-Themen, wie beispielsweise Vorträge, Seminare, Coachings, Meetings, Team-Building, oder individuelle Business-Events genutzt werden.

(2)    Für private Feste, oder reine Betriebsfeiern, steht die Räumlichkeit nicht zur Verfügung.

 

 

4.       Preise, Zahlung und Fälligkeit

(1)    Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nichts anderes vereinbart ist – als Nettopreise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

(2)    Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt – insbesondere für Zusatzleistungen wie Snacks und Getränke – unsere Preisliste in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

(3)    Am Ende des Nutzungszeitraums der Räumlichkeit (bei wiederkehrender Nutzung: am Ende eines Nutzungsintervalls), erstellen wir eine Endabrechnung, auf der die Raummiete und alle in Anspruch genommenen Zusatzleistungen aufgeführt sind.

(4)    Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Die Höhe von Vorauszahlungen sowie der Zahlungstermin werden im Vertrag nach Ziffer 2 Absatz (4) dieser AGB vereinbart.

(5)    Unsere Rechnungen sind unmittelbar nach Zugang zur Zahlung fällig.

(6)    Zahlungen gelten nur dann als Erfüllung, wenn sie auf die in den jeweiligen Rechnungen angegebenen Konten geleistet werden.

 

 

5.       Rücktritt und (Teil-)Stornierung

(1)    Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(2)    Solltet Ihr vor Beginn des vereinbarten Buchungstermins feststellen, dass Ihr die vertraglich vereinbarte Leistung nicht benötigt, könnt Ihr den Vertrag unter den nachfolgenden Bedingungen stornieren. Im Falle eines mehrere Tage umfassenden Mietzeitraums ist auch eine Stornierung einzelner Buchungstage (Teilstornierung) unter den nachfolgenden Bedingungen möglich.

a)      Geht uns die Stornierungserklärung mindestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Buchungstermin zu, werden wir Euch keine kosten in Rechnung stellen.

b)      Geht uns die Stornierungserklärung weniger als 14 aber mehr als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Buchungstermin zu, werden euch 50% der vereinbarten Raumkosten in Rechnung gestellt.

c)       Geht uns die Stornierungserklärung weniger als 7 aber mehr als 2 Kalendertage vor dem vereinbarten Buchungstermin zu, werden euch 75% der vereinbarten Raumkosten in Rechnung gestellt.

d)      Geht uns die Stornierungserklärung weniger als 2 Kalendertage vor dem vereinbarten Buchungstermin zu, werden euch 100% der vereinbarten Raumkosten in Rechnung gestellt.

(3)    Im Falle einer Teilstornierung gilt Absatz (2) entsprechend für den oder die stornierten Buchungstage.

(4)    Die (Teil-)Stornierung hat uns gegenüber in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) zu erfolgen und ist unwiderruflich. Entscheidend zur Ermittlung der vorstehenden Stornierungsfristen ist der Zeitpunkt, an dem die Stornierung bei uns eingeht.

(5)    Wurden die stornierten Leistungen bereits im Voraus bezahlt, erfolgt eine entsprechende Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge.

(6)    Falls vorab Zusatzleistungen (z.B. Catering etc.) gebucht wurden und diese unsererseits nicht storniert werden können, werden Euch diese im Falle einer (Teil-)Stornierung zusätzlich zu den oben aufgeführten Raumkosten in Rechnung gestellt.

(7)    Ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwertung der Räumlichkeiten erlangt haben, haben wir uns jedoch auf jeden Fall anrechnen zu lassen.

(8)    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt.

 

 

6.       Umgang mit den Räumlichkeiten und Verhaltenspflichten der Kunden

(1)    Am Tag der Raumbuchung, erhaltet ihr vor Beginn (und nur für den vereinbarten Zeitraum) den Schlüssel für die Location WOANDERS und die von euch gebuchten Räumlichkeiten. Dieser darf nicht an Dritte weitergegeben werden und ist uns nach Beendigung der Veranstaltung wieder auszuhändigen. Falls ihr die Räumlichkeiten während der Mietzeit verlasst, muss die Location abgeschlossen werden.

(2)    Die überlassenen Räumlichkeiten, Allgemeinflächen sowie das darin befindliche Inventar – hierzu zählt insbesondere die technische Ausstattung – sind pfleglich zu behandeln.

(3)    Ihr haftet für sämtliche über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schäden, die durch Euch, Eure Erfüllungsgehilfen oder Dritte, die die Räumlichkeiten auf Euer Veranlassen nutzen, schuldhaft verursacht wurden.

(4)    Etwaige Beschädigungen sind uns unverzüglich anzuzeigen.

 

 

7.       Haftung

(1)    Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2)    Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a)   für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

b)   für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt;

c)   für Schäden aus dem Verzug mit der Leistung soweit ein fixer Leistungstermin vertraglich vereinbart war;

d)   soweit sich die Haftung aus einer zwingenden und nicht abdingbaren Haftungsnorm wie insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz ergibt;

e)   soweit wir eine Garantie oder das Beschaffungsrisiko übernommen haben.

(3)    Vorstehende Regelung gilt auch bei einer Pflichtverletzung durch unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Aufwendungsersatzansprüche des Kunden. Solche Ansprüche des Kunden sind beschränkt auf den Betrag des Interesses, welches dieser an der Erfüllung des Vertrages hat.

(4)    Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen.

 

 

8.       Beendigung des Vertrags

(1)    Die Räumlichkeiten sind nach Beendigung der Nutzung samt Inventar in den mangelfreien und gebrauchsfähigen Zustand zurückzugeben. Sämtliche von Euch eingebrachten Gegenstände sind zu entfernen und der Zustand der Räumlichkeiten, der bei Übergabe an Euch bestand, ist unter Berücksichtigung der vertragsgemäßen Nutzung wieder herzustellen.

(2)    Sollte die Räumlichkeiten nach Rückgabe Verunreinigungen aufweisen, die über gewöhnliche Gebrauchsspuren durch die vertragsgemäße Nutzung hinausgehen, stellen wir Euch 30,00 € Reinigungskosten in Rechnung. Die Reinigungskosten entfallen oder verringern sich entsprechend, wenn Ihr nachweist, dass lediglich geringere Kosten für die Reinigung erforderlich sind.

(3)    Sollten Gegenstände in den Räumlichkeiten zurückgelassen werden, sind wir berechtigt, diese auf Eure Kosten bis zur Abholung einzulagern. Sollten zurückgelassene Gegenstände trotz Aufforderung zur Abholung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung bei Euch abgeholt werden, sind wir berechtigt, die Gegenstände auf Eure Kosten zu verwerten oder zu entsorgen.

 

 

9.       Höhere Gewalt

(1)    In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung oder Abnahme befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten die besondere Eindämmungsmaßnahmen wie beispielsweise die Verhängung einer Quarantäne zur Folge haben, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.

(2)    Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt und der ihr zugrunde liegenden Umstände anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, Auswirkungen der höheren Gewalt soweit wie möglich zu beschränken.

(3)    Die Vertragsparteien sind in Fällen der Ziffer 9 Abs. (1) verpflichtet, ihre vertraglichen Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Dauert die Behinderung aufgrund des Ereignisses der Höheren Gewalt länger als 3 Monate, so kann jede Vertragspartei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils den Vertrag kündigen. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

 

 

10.   Gerichtsstand, geltendes Recht

(1)    Der Abschluss des Vertrages sowie die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)    Handelt es sich beim Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Darmstadt. Wir sind jedoch auch berechtigt Klage am Sitz des Kunden zu erheben.